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Checkliste für DSGVO-konforme Fotos/Videos
Datenschutz bei Eventfotos und Videos wirkt zunächst komplex. Doch mit dieser Checkliste setzen Sie rechtliche Bestimmungen einfach in die Praxis um.
Sie erfahren auf einen Blick:
- Was in jeder Eventphase zu tun ist
- Wann welche rechtliche Grundlage gilt
- Wie Sie Team und Gäste richtig informieren
Kostenlose Checkliste
FAQ
Häufige Fragen zu Fotos bei Events
Wie können Sie als Event-Manager:in Fotos und Videos für Ihr Eventmarketing nutzen ohne gegen geltende Datenschutzbestimmungen zu verstoßen? Das ist eine der zentralen Fragen im Datenschutz bei Veranstaltungen. Die Checkliste hilft Ihnen dabei, komplexe rechtliche Anforderungen zu verstehen und umzusetzen, damit Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind.
Wann ist eine Einverständniserklärung für Fotos bei Events erforderlich?
Sie benötigen eine Einverständniserklärung für Fotos und Videos bei Verantstaltungen, wenn Personen klar erkennbar sind und Sie die Bilder für Werbe- oder Marketingzwecke nutzen. Ohne Einwilligung dürfen Sie Bilder nur unter bestimmten Bedingungen veröffentlichen, z. B. wenn ein berechtigtes Interesse besteht oder für journalistische Berichterstattung.
Ist für die Zusammenarbeit mit Foto- und Videoteams ein AVV notwendig?
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist notwendig, wenn ein Foto- oder Videoteam die Bilder im Auftrag des veranstaltenden Unternehmens verarbeitet und keine eigenen Verwendungsrechte hat. Wenn die Fotograf:innen jedoch eigenständig über die Nutzung entscheiden (z. B. für das eigene Portfolio oder eigene Social-Media-Profile), ist kein AVV erforderlich. In diesem Fall legen Sie die Nutzung durch vertragliche Regelungen fest.
Dürfen Fotos und Events werblich genutzt werden?
Egal, ob Sie Aufnahmen von Ihren Gästen für Werbeanzeigen in Magazinen, Google Ads, LinkedIn oder als gesponserte Beiträge auf Nachrichtenseiten verwenden wollen: Für die werbliche Nutzung brauchen Sie stets eine Einverständniserklärung für Fotos, Videos und Tonaufnahmen.